Das generelle und absolute Verbot für jegliche Art von offenem Feuer - auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen - im Gesamtgebiet der Mitgliedsgemeinden Neuhütten, Partenstein und Wiesthal (bekanntgemacht am 3. August 2018) wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
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