Die Verwaltungsgemeinschaft
Die Verwaltungsgemeinschaft Partenstein am 10. Mai 1978 gebildet und besteht aus den Mitgliedsgemeinden Neuhütten, Partenstein und Wiesthal.
Organe der Verwaltungsgemeinschaft sind die Gemeinschaftsversammlung und der Gemeinschaftsvorsitzende.
Sinn und Zweck der Verwaltungsgemeinschaft ist es, für die Mitgliedsgemeinden eine spezialisierte Verwaltung zu schaffen, die der Verbesserung der örtlichen Daseinsvorsorge dient und dem Bürger sachkundige Hilfe gibt.
Die Selbständigkeit der Mitgliedsgemeinden wird dadurch nicht angetastet.
Die Aufgabenverteilung zwischen Verwaltungsgemeinschaft und Mitgliedsgemeinde wird durch die Trennung des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises vorgenommen.
Das bedeutet, dass jede Mitgliedsgemeinde in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises, wie z.B. gemeindliche Entwicklungsplanung, Bauleitplanung, Erschließungsmaßnahmen, Haushalt, Wasserversorgung, Kanalisation, Feuerschutz u.a., selbst entscheidet.
Lediglich die Verwaltungsarbeiten werden zentral in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Partenstein abgewickelt. Die Geschäftsstelle vollzieht darüber hinaus in eigener Zuständigkeit alle Angelegenheiten, die der Staat den Gemeinden zur Erledigung zugewiesen hat (sog. übertragener Wirkungskreis). Dies sind z.B. das Personenstandswesen, das Melde- und Passwesen, die Wehrerfassung, die Ausstellung von Lohnsteuerkarten, Fischereischeinen, ...
Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft ist somit Anlauf- und Kontaktstelle für den Bürger und unterstützt diesen bei allen behördlichen Angelegenheiten. Sie informiert, gibt Hilfestellung und hält Formulare bereit. In vielen Fällen bleibt den Bürgern dadurch der Weg zu anderen Behörden erspart.