Gemäß § 193 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Landratsamt Main-Spessart auf Grundlage der Kaufpreissammlung die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des BauGB und der Gutachterausschussverordnung vom 05.04.2005 zum Stichtag 31.12.2018 innerhalb unserer VG-Gemeinden wie folgt neu ermittelt:
Die Listen der Bodenrichtwerte mit entsprechenden Lageplänen können in der Zeit vom 28.06.2019 - 31.07.2019 im Zimmer OG 21, 1. Stock, eingesehen werden. Zudem sollen diese demnächst auch auf der Homepage bereitgestellt werden.
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